Corona – Krise: Soforthilfe für Betriebe!
Die Corona-Krise hat unser Land in die schwierigste Situation seit Kriegsende gebracht.
MASSNAHMEN ZUR EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBEN
> > Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen zu den Maßnahmen der Landesregierung.
Dank verdienen in diesen Tagen alle, die für uns Dienst tun – sei es in der Pflege, in Arztpraxen oder Krankenhäusern, an der Ladenkasse oder in den Krisenstäben.
SCHUTZSCHILD DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE WIRTSCHAFT
> Alle Informationen zu den Unterstützungen des Bundes erhalten Sie hier.
WIRTSCHAFTSHILFEN DES LANDES
Ab, 25. März 2020, können die Soforthilfen beantragt werden:
• bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
• bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
• bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
> Alle Informationen zu den Soforthilfen des Landes erhalten Sie hier.